Im Bereich der Berufsdermatologie befassen wir uns mit der Frage, ob Hauterkrankungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Beispielsweise hängen Ekzeme an den Händen häufig mit dem Beruf zusammen: entzündete Hautstellen, die zum Beispiel gerötet sind, Bläschen bilden, nässen und sehr schmerzhaft sein können. Diese haben oft einen langwierigen Verlauf und sind hartnäckig zu therapieren. Einer engen Zusammenarbeit zwischen Patienten und Arzt kommt daher eine besondere Bedeutung zu.
Was zählt als Berufskrankheit?
Neben den oben beschriebenen Ekzemen kann auch Hautkrebs eine Berufskrankheit sein: Menschen, die sich häufig in der Natur aufhalten und daher oft Sonnenlicht ausgesetzt sind oder waren, haben ein höheres Risiko am weißen Hautkrebs oder dessen Vorstufen zu erkranken. Hier sind häufig ältere Menschen betroffen, die sich beruflich viel in im Freien aufgehalten haben. Daher wurde vor einiger Zeit eine Form des weißen Hautkrebses sowie dessen Vorstufen als Berufskrankheit anerkannt.
Wir unterstützen Sie bei berufsbedingten Hauterkrankungen
Wenn der Verdacht auf das Vorliegen einer berufsbedingten Hauterkrankung besteht, sollte die Berufsgenossenschaft eingeschaltet werden: Dies ist wichtig für die betroffenen Patienten und bringt diverse Vorteile mit sich. Die Meldung bei der Berufsgenossenschaft übernehmen wir für Sie. Uns ist wichtig, die Therapie individuell auf Sie abzustimmen.